Brutto-Netto-Rechner 2026 (Deutschland)
Berechne aus deinem Bruttogehalt das voraussichtliche Nettogehalt 2026 – nach Steuerklasse (I–VI), Bundesland, Kindern, Kirchensteuer und Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Die Lohnsteuer folgt dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026) des Bundesfinanzministeriums.
So wird das Nettogehalt berechnet
Die Lohnsteuer berechnet dieser Rechner nach dem offiziellen Programmablaufplan (PAP 2026) des Bundesfinanzministeriums – inklusive der amtlichen Vorsorgepauschale, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €). Die Steuerklasse bestimmt das Verfahren: Klasse III rechnet mit Ehegattensplitting (Faktor 2), Klasse V/VI mit dem amtlichen Sondertarif.
Vom Brutto gehen außerdem die Sozialabgaben ab (jeweils nur der Arbeitnehmeranteil, bis zur Beitragsbemessungsgrenze – 2026: 69.750 € für KV/PV bzw. 101.400 € für RV/AV): Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte deines Zusatzbeitrags, Pflegeversicherung 1,8 %.
Bei der Pflegeversicherung gilt: kinderlos ab 23 Jahren +0,6 Prozentpunkte; mit Kindern −0,25 Prozentpunkte je Kind vom 2. bis 5. Kind (max. −1,0 Prozentpunkte). In Sachsen tragen Arbeitnehmer 0,5 Prozentpunkte mehr (2,3 % statt 1,8 %), weil dort ein Feiertag erhalten blieb.
Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) fällt erst oberhalb einer Freigrenze an und steigt über eine Milderungszone (11,9 %) an; bei Steuerklasse III verdoppelt sich die Freigrenze. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg). Kinderfreibeträge senken nur die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer, nicht die laufende Lohnsteuer.
Häufige Fragen
- Welche Steuerklasse soll ich wählen?
- Ledige haben Steuerklasse I, Alleinerziehende II. Verheiratete wählen meist III/V (ein Partner verdient deutlich mehr) oder IV/IV (ähnliche Einkommen). Steuerklasse VI gilt für einen Zweitjob. Die Steuerklasse ändert nur die monatliche Lohnsteuer – die endgültige Steuer ergibt sich aus der Steuererklärung.
- Warum weicht das Ergebnis von meiner Lohnabrechnung ab?
- Die Lohnsteuer rechnet dieser Rechner nach dem offiziellen PAP 2026 – auf den Cent genau. Abweichungen entstehen durch das Faktorverfahren (Klasse IV), einen anderen Krankenkassen-Zusatzbeitrag, private Krankenversicherung, Freibeträge auf deiner Lohnsteuerkarte, den Altersentlastungsbetrag oder Sachbezüge, die hier nicht modelliert sind.
- Pflegeversicherung mit oder ohne Kinder – was ändert sich?
- Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Mit Kindern sinkt der Beitrag ab dem 2. Kind um je 0,25 Prozentpunkte (bis zum 5. Kind, maximal −1,0 Prozentpunkte). In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil generell 0,5 Prozentpunkte höher.
- Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
- Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 €. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft: 2026-06
Quellen: BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026, § 32a EStG (Einkommensteuertarif)
Berechnungslogik redaktionell geprüft durch das Nomado24-Team. Keine Steuerberatung.
